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   LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18   

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https://dejure.org/2021,2334
LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18 (https://dejure.org/2021,2334)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13.01.2021 - L 2 KR 14/18 (https://dejure.org/2021,2334)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - L 2 KR 14/18 (https://dejure.org/2021,2334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 27 Abs 4 Nr 2 SGB 4, § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 7 Abs 2 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen Tagesklinik im Rahmen der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten - betriebliche Berufsausbildung - Beschäftigung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    Dass dennoch eine geringe Vergütung gezahlt wurde, führt nicht zu einer anderen Beurteilung (vergleiche BSG, Urteil vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R, Rn. 16; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.3.2015 - L 8 R 470/11, Rn. 168).

    Das BBiG bestimmt allerdings für die Versicherungspflichttatbestände nicht nur darüber, unter welchen Voraussetzungen ein (in seinen sachlichen Anwendungsbereich fallendes) Berufsbildungsverhältnis als betriebliche Berufsausbildung in Betracht kommt, sondern legt im Hinblick auf seinen sachlichen Anwendungsbereich für die Versicherungspflichttatbestände auch die Grenzen fest, jenseits derer Berufsbildungsverhältnisse von diesen grundsätzlich nicht mehr erfasst werden (BSG, Urteil vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R, Rn. 18).

    aa) Bei der Beurteilung von Studiengängen mit Praxisbezug hat das BSG eine Versicherungspflicht verneint, wenn die praktische Ausbildung in das Studium eingegliedert ist (vergleiche BSG, Urteile vom 27.7.2011 - B 12 R 16/09 R, Rn. 24, und vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R, Rn. 21).

    Das ist z.B. anzunehmen, wenn der Inhalt der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der Studien- bzw. Ausbildungsordnung der (Hoch)Schule mit dieser abgestimmt und von dieser genehmigt werden muss, der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende während der Praxisphasen Kontakt zur (Hoch)Schule und deren Betreuern halten und sich die Aufgaben des Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb an den Vorgaben der (Hoch)Schule orientieren oder beispielsweise wenn berufspraktische Phasen im Rahmen eines Studiums sich infolge organisatorischer und/oder curricularer Verzahnung mit der theoretischen Hochschulausbildung als Bestandteil des Studiums darstellen (vgl. BSG, Urteil vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R, Rn. 24, 19).

    Der Senat hat keine Bedenken, sich dem anzuschließen, zumal auch das BSG sich in der Vergangenheit auf die Rechtsprechung des BAG zum BBiG gestützt hat (vgl. BSG, Urteil vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R, Rn. 21).

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    aa) Bei der Beurteilung von Studiengängen mit Praxisbezug hat das BSG eine Versicherungspflicht verneint, wenn die praktische Ausbildung in das Studium eingegliedert ist (vergleiche BSG, Urteile vom 27.7.2011 - B 12 R 16/09 R, Rn. 24, und vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R, Rn. 21).

    Dies folgt u. a. aus dem Sinn des so genannten Werkstudentenprivilegs, in der Regel kürzere, dem Studium oder dem Schulbesuch untergeordnete entgeltliche Beschäftigungen versicherungsfrei zu belassen (vgl. BSG, Urteil vom 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R, Rn. 32).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung sei die Höhe des Entgelts durchaus als Abgrenzungsmerkmal im Rahmen der Statusentscheidung heranzuziehen (Urteil des BSG vom 31.3.2017, B 12 R 7/15 R).
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    a) Die betriebliche Berufsausbildung setzt ebenfalls die "Eingliederung" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) in einen laufenden Produktions- oder Dienstleistungsprozess aufgrund eines betriebsgebundenen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses voraus (BSG, Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R, Rn. 15).
  • BAG, 15.04.2015 - 9 AZB 10/15

    Rechtsweg - Ausbildung - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt eine Beschäftigung zu Berufsausbildung aber auch dann vor, wenn der Betreffende aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines Anderen Arbeit leistet und dies außerhalb der betrieblichen Berufsbildung erfolgt (BAG, Urteil vom 15.4.2015 - 9 AZB 10/15, Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 8 R 470/11

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    Dass dennoch eine geringe Vergütung gezahlt wurde, führt nicht zu einer anderen Beurteilung (vergleiche BSG, Urteil vom 1.12.2009 - B 12 R 4/08 R, Rn. 16; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.3.2015 - L 8 R 470/11, Rn. 168).
  • LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 66/15

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ausbildung zum

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    Es handele sich damit um eine Tätigkeit, die als Teil der Gesamtausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten anzusehen sei (vergleiche dazu Urteil des LSG für das Saarland vom 30.3.2017, L 1 R 66/15, dort zu der Frage der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung).
  • SG Münster, 19.12.2017 - S 14 R 29/16

    Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status im ersten Abschnitt der

    Auszug aus LSG Saarland, 13.01.2021 - L 2 KR 14/18
    Zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1) bestand trotz des als Arbeitsvertrag bezeichneten Vertrages kein Arbeitsverhältnis (aA SG Münster, Urteil vom 19.12.2017 - S 14 R 29/16, das bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer praktischen Tätigkeit im Sinne des § 2 PsychTh-APrV aF eine abhängige Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV angenommen hat).
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